Frau Dr. Parpalais mit der Aufschissbiene ist da, soll ich sie in die Drei setzen?
Das war Petra, meine Lieblingshelferin während meiner Zeit als Gutachter Anfang der 80iger.
Der beste (fachliche) Versprecher, der mir untergekommen ist. Und der Beweis dafür, dass Menschen mit einer gewissen Fachkompetenz Dinge erahnen, die sie mit einem Versprecher artikulieren.
Bereits zu dieser Zeit kündigte sich der rasante, weltweite Siegeszug der Aufbißschienen an. Jeder Zahnarzt, der was auf sich hielt, erfand mal mindestens eine Variante dieser therapeutischen Hilfsmittel von durchschlagender Wirkungslosigkeit! Was ja noch zu ertragen gewesen wäre. Der Unfug, der damit getrieben wurde und wird, führt aber in den meisten Fällen nicht nur nicht zur Besserung von Symptomen, sondern verschlimmert sie.
Man konnte also getrost sagen, dass falls jemand, trotz falsch eingestellter Bißlage noch eine Aufbißschiene tolerierte, die geschilderten Beschwerden wohl eher geklagt, denn als tatsächlich erlitten erachtet werden mußten. (Zur Überführung von Simulanten geeignet!)
Welcher Gedanke verbirgt sich hinter der Aufbißschiene als therapeutisches Hilfsmittel?
Wenn sie aufrecht stehen und ihre beiden Arme zwanglos an der Seite ihres Körpers herunterhängen lassen, dann nehmen auch die Finger ihrer Hand eine bestimmte Position ein, sowohl in Relation zu den Nachbarfingern als auch zu anderen benachbarten anatomischen Strukturen. Aus dieser Position heraus können sie nun allerlei Bewegungen machen, zum Beispiel einen Gegenstand ergreifen, ohne dass die gegenüberliegende Hand von diesem Prozess betroffen wäre und umgekehrt natürlich.
Als „Ruheschwebelage“ bezeichnet man eine Relation des Unterkiefers zum Oberkiefer, wenn dieser sich in einer völlig entspannten Lage zum Oberkiefer befindet. Diese Lage wird auch beim Summen einer Melodie als entspannt angenommen. Charakterisiert ist diese Position dadurch, dass es keine antagonistischen Zahnkontakte gibt und besonders in der Front ein Mindestabstand der Zähne von 3mm nicht unterschritten sein sollte.
Natürlich kann der Unterkiefer nicht so bewegt werden wie unsere Hände, dennoch sind in gewissem Umfang auch einseitige Bewegungen möglich, welche das Verständnis der Mechanik dieses sehr speziellen Systems erschweren.
Gerade durch zahnärztliche Maßnahmen, insbesondere durch das Eingliedern von festsitzendem und oder herausnehmbarem Zahnersatz kommt es sehr häufig zu einer Änderung der Bißlage. Natürlich nicht nur in der vertikalen Relation, diese ist aber relativ einfach zu verifizieren, da der „Sicherheitsabstand“ zwischen Ober- und Unterkiefer unterschritten wurde und es nunmehr bereits permanent zu antagonistischen Zahnkontakten kommt oder aber selbst bei den geringsten Exkursionen des Unterkiefers z.B. beim Sprechen, sich die Zähne berühren oder sogar starke Kontakte entstehen.
Es gibt fast keinen (festsitzenden) Zahnersatz, welcher nicht die physiologische Bißhöhe überschreiten würde, die Gründe hierfür sind vielfältig und können hier nicht erörtert werden, aber es ist eine Katastrophe für jene, die ihre Ruheschwebelage verloren haben und in der Zwangslage mit permanentem Zahnkontakt zurecht kommen müssen. Die korrekte Einstellung der vertikalen Dimension ist daher eine der wichtigsten zahnärztlichen Verrichtungen bei der Eingliederung von Zahnersatz mit leider oft erschreckenden Resultaten.
Natürlich gibt es auch das andere Ergebnis, nämlich eine Bißlage, welche man sich leicht vorstellen kann, wenn man an Zahnlose denkt. Sofern sie ihren Zahnersatz nicht tragen, geraten ihre zahnlosen Kieferkämme in Kontakt, was einem vertikalen Verlust von 3 cm und mehr entspricht.
Auch eine zu niedrig eingestellte vertikale Dimension, führt häufig zu Problemen und Schmerzen in der Kiefergelenksregion. Dieses Phänomen ist aber weitaus weniger häufig zu beobachten, weil noch vorhandene antagonistische Kontakte eines Restgebisses dies nicht zulassen würde!!
Man muss also feststellen, dass bei Beschwerden, die auf eine falsch eingestellte Bißlage schließen lassen, eine Unterschreitung der vertikalen Dimension eher weniger wahrscheinlich ist. Vielmehr muß an eine veränderte Bißlage gedacht werden, welche im Resultat auch zu einer Bißerhöhung geführt hat.
Was ist nun die Aufbißschiene?
Üblicherweise eine im Tiefziehverfahren hergestellte Plastikfolie bestimmter Stärke, die über die Zähne gestülpt wird und je nach Weisheit des Behandlers täglich mehr oder weniger lange getragen werden soll. Ziel soll es sein, eine Zwangshaltung oder Zwangsverzahnung aufzuheben und dadurch u.a. entstandene Verspannungen in der Muskulatur infolge einer Zwangsführung, zu begegnen.
Für mich ist nicht erklärlich, wie bei bereits überschrittener vertikaler Dimension, die Beschwerden verursacht, eine weitere Bißerhöhung Linderung bewirken soll!!
Erst kürzlich stolzierte so ein aufgeblasener Fernsehzahnarztgockel mit 60 Hertz über den Bildschirm und erzählte, dass bei diesen Beschwerden eine Schienentherapie angezeigt sei. Ich bin vor lauter Hochachtung unter meine natürliche Größe geschrumpft.
Jetzt stellen Sie sich doch mal bitte vor, dass bei einer Überschreitung der Bißhöhe, eine weitere Erhöhung für den Patienten ein Segen sein soll. Wenn das Schule macht, müßten logischerweise bei einer Unterschreitung der physiologischen Ruhelage, alle Restzähne in der Höhe reduziert also abgeschliffen werden. Warum ein solches Vorgehen noch nicht zu einer allgemein gültigen, verbindlichen Therapie erhoben wurde, kann ich mir nur durch die Irreversibilität dieses Vorgangs erklären und den bei den Zahnärzten vielleicht noch nicht komplett abhanden gekommenen Respekt vor der, vom lieben Gott erschaffenen Zahnhartsubstanz!
Immerhin war Prokrustes mit seinem Streckbett in der Lage, zu kurz geratene Wanderer zu dehnen, ebenso wie zu lang geratene, auf ein normales Maß zu stauchen. Vielleicht geht ja die universelle Verwendbarkeit der zahnärztlichen Aufbißschiene zurück bis zur griechischen Mythologie, oder sollte Prokrustes schon damals was von den Zahnärzten gelernt haben?
Dieser Plastikmüll, der da in die Münder der Patienten gelangt, bereits nach kurzer Zeit (Gott sei Dank) durchgebissen und damit wertlos geworden ist, ist der traurige Beweis für den Unwillen innerhalb der Zahnärzteschaft, sich mit schwierigen Problemen im Praxisalltag auseinander zu setzen. Die Krankenkassen sollten diese Maßnahme aus ihrem Leistungskatalog als Regelleistung streichen!!
Bei der Patientin aus der Drei war die Bißhöhe nach Eingliederung von Brücken im Ober- und Unterkiefer um 4mm überschritten worden. Das Tragen der Aufbißschiene führte zu einer weiteren Erhöhung um 2mm. Die Anfertigung dieser Aufbißschiene war durch einen Gutachter veranlaßt worden!!
Ich hatte der Patientin geraten, die Schiene nicht mehr zu tragen und darauf zu dringen, dass der Zahnersatz von ihrem Behandler in der Höhe reduziert wird.
Dieser Fall hat dann noch jahrelang Gerichte beschäftigt mit dem Ergebnis, dass der Zahnersatz als mängelbehaftet beurteilt wurde.
Oft wissen die Patienten ja überhaupt nicht mehr, wem sie glauben sollen, zumal wenn es auch noch zu Gutachteraussagen kommt, die sich widersprechen.
Das nächste Mal etwas über ältere Patienten.
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