Dienstag, 16. Juli 2013

Aufschissbiene (Aufbißschiene)

Frau Dr. Parpalais mit der Aufschissbiene ist da, soll ich sie in die Drei setzen?
Das war Petra, meine Lieblingshelferin während meiner Zeit als Gutachter Anfang der 80iger.
Der beste (fachliche) Versprecher, der mir untergekommen ist. Und der Beweis dafür, dass Menschen mit einer gewissen Fachkompetenz Dinge erahnen, die sie mit einem Versprecher artikulieren.

Bereits zu dieser Zeit kündigte sich der rasante, weltweite Siegeszug der Aufbißschienen an. Jeder Zahnarzt, der was auf sich hielt, erfand mal mindestens eine Variante dieser therapeutischen Hilfsmittel von durchschlagender Wirkungslosigkeit! Was ja noch zu ertragen gewesen wäre. Der Unfug, der damit getrieben wurde und wird, führt aber in den meisten Fällen nicht nur nicht zur Besserung von Symptomen, sondern verschlimmert sie.

Man konnte also getrost sagen, dass falls jemand, trotz  falsch eingestellter  Bißlage noch eine Aufbißschiene tolerierte, die geschilderten Beschwerden wohl eher geklagt, denn als tatsächlich erlitten erachtet werden mußten.  (Zur Überführung von Simulanten geeignet!)
Welcher Gedanke verbirgt sich hinter der Aufbißschiene als therapeutisches Hilfsmittel?

Wenn sie aufrecht stehen und ihre beiden Arme zwanglos an der Seite ihres Körpers herunterhängen lassen, dann nehmen auch die Finger ihrer Hand eine bestimmte Position ein, sowohl in Relation zu den Nachbarfingern als auch zu anderen benachbarten anatomischen Strukturen. Aus dieser Position heraus können sie nun allerlei Bewegungen machen, zum Beispiel einen Gegenstand ergreifen, ohne dass die gegenüberliegende Hand von diesem Prozess betroffen wäre und umgekehrt natürlich.
Als „Ruheschwebelage“ bezeichnet man eine Relation des Unterkiefers zum Oberkiefer, wenn dieser sich in einer völlig entspannten Lage zum Oberkiefer befindet. Diese Lage wird auch beim Summen einer Melodie als entspannt angenommen. Charakterisiert ist diese Position dadurch, dass es keine antagonistischen Zahnkontakte gibt und besonders in der Front ein Mindestabstand der Zähne von 3mm nicht unterschritten sein sollte.

Natürlich kann der Unterkiefer nicht so bewegt werden wie unsere Hände, dennoch sind in gewissem Umfang auch einseitige Bewegungen möglich, welche das Verständnis der Mechanik dieses sehr speziellen Systems erschweren.

Gerade durch zahnärztliche Maßnahmen, insbesondere durch das Eingliedern von festsitzendem und oder herausnehmbarem Zahnersatz kommt es sehr häufig zu einer Änderung der Bißlage. Natürlich nicht nur in der vertikalen Relation, diese ist aber relativ einfach zu verifizieren, da der „Sicherheitsabstand“ zwischen Ober- und Unterkiefer unterschritten wurde und es nunmehr bereits permanent zu antagonistischen Zahnkontakten kommt oder aber selbst bei den geringsten Exkursionen des Unterkiefers z.B. beim Sprechen, sich die Zähne berühren oder sogar starke Kontakte entstehen.

Es gibt fast keinen (festsitzenden) Zahnersatz, welcher nicht die physiologische Bißhöhe überschreiten würde, die Gründe hierfür sind vielfältig und können hier nicht erörtert werden, aber es ist eine Katastrophe für jene, die ihre Ruheschwebelage verloren haben und in der Zwangslage mit permanentem Zahnkontakt zurecht kommen müssen. Die korrekte Einstellung der vertikalen Dimension ist daher eine der wichtigsten zahnärztlichen Verrichtungen bei der Eingliederung von Zahnersatz mit leider oft erschreckenden Resultaten.

Natürlich gibt es auch das andere Ergebnis, nämlich eine Bißlage, welche man sich leicht vorstellen kann, wenn man an Zahnlose denkt. Sofern sie ihren Zahnersatz nicht tragen, geraten ihre zahnlosen Kieferkämme in Kontakt, was einem vertikalen Verlust von 3 cm und mehr entspricht.
Auch eine zu niedrig eingestellte vertikale Dimension, führt häufig zu Problemen und Schmerzen in der Kiefergelenksregion. Dieses Phänomen ist aber weitaus weniger häufig zu beobachten, weil noch vorhandene antagonistische Kontakte eines Restgebisses dies nicht zulassen würde!!

Man muss also feststellen, dass bei Beschwerden, die auf eine falsch eingestellte Bißlage schließen lassen, eine Unterschreitung der vertikalen Dimension eher weniger wahrscheinlich ist. Vielmehr muß an eine veränderte Bißlage gedacht werden, welche im Resultat auch zu einer Bißerhöhung geführt hat.

Was ist nun die Aufbißschiene?
Üblicherweise eine im Tiefziehverfahren hergestellte Plastikfolie bestimmter Stärke, die über die Zähne gestülpt wird und je nach Weisheit des Behandlers täglich mehr oder weniger lange getragen werden soll. Ziel soll es sein, eine Zwangshaltung oder Zwangsverzahnung aufzuheben und dadurch u.a. entstandene Verspannungen in der Muskulatur infolge einer Zwangsführung, zu begegnen.

Für mich ist nicht erklärlich, wie bei bereits überschrittener vertikaler Dimension, die Beschwerden verursacht, eine weitere Bißerhöhung Linderung bewirken soll!!

Erst kürzlich stolzierte so ein aufgeblasener Fernsehzahnarztgockel mit 60 Hertz über den Bildschirm und erzählte, dass bei diesen Beschwerden eine Schienentherapie angezeigt sei. Ich bin vor lauter Hochachtung unter meine natürliche Größe geschrumpft.
Jetzt stellen Sie sich doch mal bitte vor, dass bei einer Überschreitung der Bißhöhe, eine weitere Erhöhung für den Patienten ein Segen sein soll. Wenn das Schule macht, müßten logischerweise bei einer Unterschreitung der physiologischen Ruhelage, alle Restzähne in der Höhe reduziert also abgeschliffen werden. Warum ein solches Vorgehen noch nicht zu einer allgemein gültigen, verbindlichen Therapie erhoben wurde, kann ich mir nur durch die Irreversibilität dieses Vorgangs erklären und den bei den Zahnärzten vielleicht noch nicht komplett abhanden gekommenen Respekt vor der, vom lieben Gott erschaffenen Zahnhartsubstanz!

Immerhin war Prokrustes mit seinem Streckbett in der Lage, zu kurz geratene Wanderer zu dehnen, ebenso wie zu lang geratene, auf ein normales Maß zu stauchen. Vielleicht geht ja die universelle Verwendbarkeit der zahnärztlichen Aufbißschiene zurück bis zur griechischen Mythologie, oder sollte Prokrustes schon damals was von den Zahnärzten gelernt haben?

Dieser Plastikmüll, der da in die Münder der Patienten gelangt, bereits nach kurzer Zeit (Gott sei Dank) durchgebissen und damit wertlos geworden ist, ist der traurige Beweis für den Unwillen innerhalb der Zahnärzteschaft, sich mit schwierigen Problemen im Praxisalltag auseinander zu setzen. Die Krankenkassen sollten diese Maßnahme aus ihrem Leistungskatalog als Regelleistung streichen!!

Bei der Patientin aus der Drei war die Bißhöhe nach Eingliederung von Brücken im Ober- und Unterkiefer um 4mm überschritten worden. Das Tragen der Aufbißschiene führte zu einer weiteren Erhöhung um 2mm. Die Anfertigung dieser Aufbißschiene war durch einen Gutachter veranlaßt worden!!

Ich hatte der Patientin geraten, die Schiene nicht mehr zu tragen und darauf zu dringen, dass der Zahnersatz von ihrem Behandler in der Höhe reduziert wird.

Dieser Fall hat dann noch jahrelang Gerichte beschäftigt mit dem Ergebnis, dass der Zahnersatz als mängelbehaftet beurteilt wurde.

Oft wissen die Patienten ja überhaupt nicht mehr, wem sie glauben sollen, zumal wenn es auch noch zu Gutachteraussagen kommt, die sich widersprechen.

Das nächste Mal etwas über ältere Patienten.





Sonntag, 10. März 2013

Vertrauen


Zahnunheilkunde

Nach 40 Jahren Tätigkeit als Zahnarzt davon ca. 9 Jahre als Gutachter für den VDAK sowie für verschiedene PKV'en möchte hier einmal den Versuch wagen, diesen wenig geschätzten Beruf dem Leser etwas näher zu bringen.

Falls ein Zahnarztbesuch unvermeidlich geworden ist, zu wem gehen sie dann? Zu dem sie schon immer gehen, dem Nächstbesten, hören sie sich um, weil sie mal wechseln möchten, suchen sie ihn im erweiterten Bekanntenkreis, fragt man bei der Krankenkasse nach oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, bei dem Zahntechnikermeister?

Jeder der ihnen einen Rat oder Empfehlung gibt, tut das doch auf dem mehr oder weniger selben Wissenstand über den sie selber verfügen. Wie kommen sie eigentlich darauf, man könne ihnen einen guten Rat geben, sie sollten eher davon ausgehen, dass man sie mit diesem guten Rat nachhaltig schädigen möchte.

Woran erkennt man also den guten Zahnarzt, an seinem Alter, der Anzahl der besuchten Fortbildungen, der neuerdings in Mode kommenden Zertifizierung nach Industrienormen, an seiner liebevollen Art, seinen gepflegten Händen seiner unaufdringlichen verbalen Eloquenz? Vielleicht daran, dass ihm sein Zahnstein ihnen während der Behandlung in den Mund fällt?

Seien sie versichert, sie werden den guten Zahnarzt niemals finden, denn dazu fehlt ihnen das Wissen und ganz sicher fehlt es auch bei denen, die sie um ihren Rat gebeten haben.

Sicher ist es sehr beeindruckend, wenn sie in der Praxis die neuesten Technologien vorfinden, Dinge die viel Geld gekostet haben, von denen man aber nicht weiß über welchen Weg sie sich amortisieren, über die Patientenpropaganda (der hat schon das und das in der Praxis), als Teil der zahnärztlichen Abrechnung oder auch tatsächlich zum Nutzen der Patienten. Wird vieles vor den Augen abgesponnen, sodass die Menge staunend gaffen kann, habt ihr in der Breite gleich gewonnen, uns seid ein viel geliebter Mann.

Wenn man also den idealen Zahnarzt nicht finden kann, sollte es doch möglich sein, sich wenigstens vor den größten Pfuschern zu schützen. Ich sage ihnen, auch das ist völlig unmöglich. Auch die gängige Annahme, letztlich würde bei allen doch nur mit Wasser gekocht und die Unterschiede seien zu vernachlässigen, stimmt ganz sicher nicht, es gibt sie, die guten Zahnärzte, aber die sind sehr sehr selten.

Wasser auf die Mühlen der Beitragszahler werden regelmäßig und mit Wonne von Seiten der Krankenkassen gegossen, wenn sie wieder einmal vor die Presse treten und verkünden können, dass es ihnen gelungen sei, soundsoviele Abrechnungsbetrüger aufgespürt zu haben.
Zweifelsfrei gibt es diesen Abrechnungsbetrug und ebenso zweifelsfrei wird es immer wieder Möglichkeiten geben, Abrechnungsbetrug zu begehen, aber dieser Schaden ist zu vernachlässigen in Relation zu den Schäden, die der Berufsstand der Zahnärzte weltweit den Patienten zufügt. Diese Schäden an der Zahngesundheit sind gigantisch und werden von den Beitragszahlern im Gesundheitssystem übernommen ohne dass sich an den Zuständen etwas geändert hat noch ändern wird.
Es ist doch erstaunlich, wie wenige Einzelfälle es gibt, wo Patienten gegen ihre Behandler obsiegten und entsprechende Schmerzensgeldzahlungen zugesprochen bekamen.
Wodurch entstehen diese Schäden an der Zahngesundheit der Patienten? Im wesentlichen werden sie durch überflüssige, also nicht notwendige Maßnahmen hervorgerufen. Das heißt, in der Zahnarztpraxis wird im Bereich der gewinnträchtigen Prothetik nicht befundadäquat behandelt. Das heißt, es werden völlig überflüssigerweise Zähne überkront, und oder in nicht notwendige sogenannte festsitzend-herausnehmbare Versorgungen einbezogen.

Bis heute erkennt man keinerlei Ansätze, Gebissschäden zu klassifizieren und zu kathegorisieren, um ihnen die notwendigen und sinnvollen Behandlungsmaßnahmen zuzuordnen und zukommen zu lassen.
Statt dessen wird in Mitteleuropa millionenfach Zahnunheilkunde betrieben, indem jeder Zahnarzt nach Gewinnmaximierung strebt und dabei millionenfach gesunde Zähne, ihrer vom lieben Gott gegebenen Hartsubstanz beraubt, um sie anschließend auch noch mit schlecht gemachten Kronen zu „versorgen“! Dies ist ein Skandal und wenn man sieht, dass in Frankreich jedem zu überkronenden Zahn auch noch der Nerv geraubt wird, um ihn durch eine cortisonhaltige Paste zu ersetzen, mit der Folge, dass derart maltraitierte Zähne regelmäßig zystische Veränderungen an den Wurzelspitzen aufweisen, möchte man diesem Berufsstand seine Daseinsberechtigung absprechen.

Es sind aber oft auch die völlig uneinsichtigen Patienten, die die Zahnärzte zu unsinnigen und nicht indizierten Maßnahmen verleiten wollen. Der Wunsch nach einem strahlenden Gebiss und wohlgeformten weißen Zähnen läßt den Verstand in die Hose rutschen, ja man scheut noch nicht einmal davor zurück, den Zahnarzt zum Versicherungsbetrug zu Lasten der Solidargemeinschaft der Beitragszahler im Gesundheitswesen aufzufordern.

Das nächste Mal werde ich mich noch einmal mit der Frage nach dem guten Zahnarzt beschäftigen.

 Habe mal den Wissenstest auf Stern.de gemacht: Wie gut ist ihr Zahnarzt?

Bin natürlich durchgefallen, aber das ist mehr als tröstlich, denn wer nach diesen Kriterien seinen Behandler aussucht, gerät garantiert an den Verkehrten.

Einen Bauchladen voll mit Zusatzleistungen, die auf Privatbasis verrechnet werden, Angebotspaletten die aber auch so gar nichts mehr mit Zahnheilkunde zu tun haben, das ganze klinisch sauber verpackt aber mit deutlich sichtbarem Drohfinger. Wer sich eine eigene Meinung über den hier angebotenen Tinnef macht, geht früher oder später seiner Zähne verloren. Das mag so sein, dann aber doch wohl besser ohne teuren zahnärztlichen Beistand.

Als die ICE-Schnellbahntrasse von Würzburg nach Kassel gebaut wurde hatte ich viele hochrangige Ingenieure (Tunnelbauer) aus Österreich, Polen und der Schweiz bei mir in der Praxis. Endlich konnten sie sich mal auf Krankenschein die Zähne machen lassen, noch dazu im gelobten „Eldorado“ denn in Deutschland wurde in der Zahnheilkunde im Bereich der Kronen- und Brückenprothetik mit Gold gearbeitet. Am schlechtesten schnitten die Polen ab, danach die Österreicher, die Schweizer waren deutlich besser versorgt als deutsche Patienten.



Ich konnte den Schweizern kaum klar machen, dass ich nichts Verbesserungswürdiges finde, und dass sie gemäß der wissenschaftlichen Zahnheilkunde versorgt wurden.

 

Man mag sich fragen warum das so ist, dabei spielt die Art der verwendeten Materialien bei dieser Art der Betrachtung keine Rolle. Ganz sicher sind polnische Zahnärzte nicht schlechter als Deutsche, nur weil sie Polen sind und technisch vielleicht nicht auf dem neuesten Stand, bei den Österreichern hingegen war das ganz sicher deutlich besser wenn nicht gleichrangig auf deutschem Level. Dennoch diese gewaltigen Unterschiede. Man kann auch nicht sagen, dass die Schweizer „dental minded“ zur Welt gekommen sind, währenddessen alle anderen, zur Gruppe der Oralschweine gehören.



Ich habe hierfür nur eine Erklärung: In der Schweiz gab es zu der Zeit für den Zahnarzt keine Krankenversicherung, sodass zahnärztliche Leistungen fast durchweg aus der Privatschatulle bezahlt werden mußten. Das hat nicht nur einen erzieherischen Effekt auf den sorgsamen Umgang mit der eigenen Zahngesundheit, sondern hat auch einen wohltuenden Effekt auf die Qualität der erbrachten zahnärztlichen Verrichtungen.

Wobei das Problem der zahnärztlichen Honorierung im System der gesetzlichen Krankenversicherung in den Fokus der Betrachtung gerät.

Füllungen werden in Deutschland digital appliziert und sind gingival abgestützt!

Kein Zahnarzt der Welt kann für das „großzügig dotierte Honorar“ eine mehrflächige Füllung lege artis legen. Wenn man also bei diesen Honoraren nicht pleite gehen will, muss man sich sein Auskommen über die Menge sichern. Das heißt gnadenlos pfuschen, nach dem Motto es wird schon eine Weile halten, danach ist der Zahn zwar mit einer Füllung nicht mehr zu versorgen aber dann machen wir endlich den Sprung zur teuren Krone die halbwegs so honoriert wird, dass man überleben kann.


Der zahnärztliche Pfusch ist also bedingt durch permanente Klimmzüge am Honorartropf.

In der Schweiz kostete eine mehrflächige Füllung zu der Zeit ab 180 SFR die der Patient zu fast 100% selbst bezahlen mußte, für das Honorar ist eine solche Füllung die durchaus eine ½ Std und länger dauern kann aber hinreichend vergütet.

Das perfide an der derzeitigen Situation resultiert aus der Tatsache, dass der Patient mittlerweile so konditioniert ist, dass jeder Zahnarzt, der länger als 10min für eine Füllung braucht, seinen Patienten los ist, weil dieser dem Behandler unterstellt, er murkse nur ununterbrochen im Mund herum.

Solange sich niemand aus der Politik bequemt an diesem fatalen System etwas zu ändern, werden Milliarden an Euros in die deutschen Münder gestopft ohne das sich etwas, insbesondere auf dem Gebiet der Zahngesundheit ändern würde. Im Gegenteil die Kostenspirale dreht sich immer weiter nach oben, mit dem permanenten Ruf nach „haltet die Diebe“!!!



Diese Massenabfertigung aus Angst vor der wirtschaftlichen Pleite ist staatlich sanktioniert und ist gleichzeitig ein Verbrechen an der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten und Zahnkranken, nicht nur in Deutschland!

Natürlich gibt es auch Gutverdiener unter den Zahnärzten, aber es sind überwiegend jene, die virtuos auf der Klaviatur der legalen Abrechnungsmöglichkeiten spielen und den Grundsatz „nihil nocere“ anderen überlassen.

Als in den Siebzigern die zahnärztliche Prothetik in den Leistungskatalog der kassenzahnärztlichen Versorgung aufgenommen wurde, habe ich mich als Mitglied meiner Standesvertretung heftig dagegen gewehrt, so wie viele andere Zahnärzte ebenfalls. Wo ich nicht freiwillig quittierte, wurde ich vor die Tür gesetzt, denn es galt ja nun den Rahm abzuschöpfen, die die vollen Töpfe boten.

Die wenigsten hatten eine Ahnung, was das für den Berufsstand der Zahnärzte bedeutete. Zunächst schoß der Dentalgoldverbrauch auf die doppelte Menge des Verbrauchs in den USA in die Höhe, das bei einem Verhältnis von 1 : 4 was die Bevölkerungszahl angeht. Die Folge waren die ersten Reformgesetze, die sich in regelmäßigen Zeitabständen wiederholten, mit immer gravierenderen Auswirkungen für Zahnärzte und Patienten. Von anfänglich 100% Zuzahlung sind es jetzt 40% unter Auflagen. Gleichzeitig reduzierten sich natürlich auch die Honorare für  proth. Leistungen, dies bei dem sogenannten Sicherstellungsvertrag, der die Zahnärzte zwingt, für staatlich festgelegte Preise zu arbeiten. Einige Jahre später zwängten sich auch noch die Zahntechniker in das Korsett der Krankenkassen mit festgelegten Obergrenzen für zahntechnische Verrichtungen. Das ging auch ein paar Jahre gut und dann kam das bittere Erwachen. Damit nicht genug, um Pleiten zu vermeiden mußte Personal entlassen werden und weil die Preise dennoch international zu hoch waren, werden zahntechnische Arbeiten im aussereuropäischen Ausland zu Dumpingpreisen gefertigt.

Ich kann mich noch gut an die Zeit nach der Wende erinnern, als die Zahnärzte in der ehemaligen DDR zeigen konnten, was in ihnen steckt. Endlich mal das goldene Hufeisen von Ohr zu Ohr. Es war die reinste Katastrophe was da an Arbeiten eingegliedert wurde. Die Kollegen hatten zwar hin und wieder mal eine Krone eingegliedert,  waren aber mit großen Versorgungen völlig überfordert.

Die Morbiditätsrate für Karieserkrankungen geht ab einem bestimmten Lebensjahr deutlich zurück, dafür steigt die Häufigkeit parodontaler Erkrankungen mit fortgeschrittenem Lebensalter. Diese beiden Erkrankungen sind maßgeblich für den Zahnverlust verantwortlich, wenn ich freundlich bin, steht der Zahnarzt an dritter Stelle!

Die Spaltbreite einer Gußkrone (der Zwischenraum zwischen beschliffener Zahnsubstanz und Kroneninnenrand) sollte die Partikelgröße des verwendeten Befestigungszements nicht wesentlich überschreiten ca. 1-5µm, tatsächlich liegen die Spaltbreiten deutlich darüber und entsprechen daher weder dem, was technisch möglich noch zahnäztlich vertretbar ist. Cad/Cam Kronen sind wesentlich passungenauer, werden gleichwohl als das technische und aesthetische Ultima Ratio angepriesen. Wie man sieht, mischt auch die Dentalindustrie kräftig mit, um den lukrativen Dentalmarkt abzuschöpfen und gibt so dem Zahnarzt die Möglichkeit an die Hand, diese im Prinzip „schlechten Kronen“ auf Basis privatzahnärzlicher Basis zu verrechnen. Leider verrechnen sich viele dabei, denn die Investition in diese Systeme rechnen sich leider nur sehr selten.

Das nächste Mal werde ich mich der Schnittstelle Zahnarztpraxis-Dentallabor zuwenden, denn in der langen Liste der vermeidbaren Fehler, darf dieses Horrorszenario nicht fehlen!


Der Beruf des Zahntechnikers ist erst im Laufe der Zeit, im Zuge der technischen Weiterentwicklung, insbesondere mit dem Wissenszuwachs in der Werkstoffkunde entstanden.
Ursprünglich hat der Zahnarzt die zahntechnischen Verrichtungen also noch selbst erbringen müssen. Durch die Auslagerung der Zahntechnik in geschulte Hände, wurden in der Zahnarztpraxis Kapazitäten frei, die zum Nutzen des Patienten waren.

So sinnvoll einerseits diese „Arbeitsteilung“ erscheinen mag, so problembehaftet andererseits ist sie und diese Wechselbeziehung spiegelt in krasser Form den derzeitigen Niedergang der Qualität und des Umgangs miteinander wieder, wobei der Patient zugleich Opfer und Täter ist.

Ich hatte bereits Anfang der Siebziger ein eigenes Praxislabor, später mit einem Kollegen zusammen, mit bis zu zehn Mitarbeitern. Während der Kollege „sein Praxislabor“ überwiegend zur Gewinnmaximierung betrieb, hatte ich mich über die Zusammenarbeit mit den Zahntechnikern derart geärgert, dass ich schlechte Qualität, wenn überhaupt, nur noch selbst verantworten wollte.
Die Gründung des Praxislabors war also Folge einer unvorteilhaften Abhängigkeit, die weit überwiegend aus wechselseitigen Schuldzuweisungen für das Misslingen oder der schlechten Qualität der angelieferten Arbeit bestand.
Dieses Praxislabor mit seinen tollen Zahntechnikern versetzte mich nach und nach in die Lage meinem Traum einer perfekten zahntechnischen Arbeit, zu nähern. Zum Schluss waren wir in der Lage, mit nur einem einzigen Abdruck und ohne Zwischenanprobe die technisch kompliziertesten Arbeiten einzugliedern. Das heißt, befundadäquate Therapie, im Einklang mit dem zahnmedizinischen Ausgangsbefund, den sich anbietenden technischen Lösungsmöglichkeiten und insbesondere im Einklang mit parodontalhygienischen Erfordernissen. Insofern habe ich keine Erfahrung im Bereich der Geschiebetechnik, die ich rundheraus ablehne, ebenso wie verblockte Kronen und breitbasig auf der Schleimhaut aufliegende Brückenglieder. Wer sowas von seinem Zahntechniker verlangt, zwingt auch einen unschuldigen Berufsstand in die Zahnunheilkunde.

Bis heute gibt es keine erkennbaren Ansatzpunkte für eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen gewerblichem zahntechnischen Labor und der Zahnarztpraxis.
Selbst wenn beide wechselseitig zufrieden wären, hieße das ja noch lange nicht, dass hier auf qualitativ hochwertigem Niveau gearbeitet werden würde.
Der Zahnarzt ist für die Qualität der eingegliederten Arbeit verantwortlich, also muss er in der Lage sein, sie nicht nur hinsichtlich ihrer technischen Eignung zu beurteilen, sondern er muss dem Zahntechniker auch klare Anweisungen zur Gestaltung der Arbeit geben können. Die zahntechnische Planung ist Aufgabe des Zahnarztes!!
Dass dies sehr häufig nicht geschieht und ureigenste zahnärztliche Verrichtungen wie die Platzierung und Vermessung von Gussklammern bei der Anfertigung von Modellgußprothesen dem Zahntechniker überlassen wird, ist im Grunde Betrug am Patienten. Wer das nicht so sieht von der verehrten Kollegenschaft, sollte darauf einmal aufmerksam machen und die Krankenkassen höflich darum bitten, entsprechende Honorarabzüge zu machen.

Wenn man also abwertend über den Zahntechniker sprechen möchte, so ist er der Erfüllungsgehilfe des Zahnarztes, ohne eigene Entfaltungsmöglichkeiten. Wenn dem so wäre, käme es aber jetzt noch schlimmer, denn das, was er da an Unterlagen von den Zahnärzten angeliefert bekommt, um auf eben diesen sein Werk zu verrichten, könnte ihm endgültig die Berufsfreude nehmen.
Neben wohltuenden Ausnahmen, die ich nicht unerwähnt lassen möchte, sind die Arbeitsunterlagen auf denen die Zahntechniker arbeiten müssen, überwiegend von so schlechter Qualität, dass man sich bereits beim Hinsehen schuldig macht. 
Der Gebißabdruck ist das Bindeglied zwischen Zahnarztpraxis und Labor, dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Material der Abdruck nichts wurde.

Der Zahntechniker erhält Abdrücke von schlechter Qualität, der Patient für viel Geld eine schlechte Arbeit eingesetzt. So richtig zufrieden ist keiner, der Zahntechniker wegen der miesen Unterlagen auf denen er arbeiten mußte, der Zahnarzt, weil er wieder mal viel zu viel Zeit zum Einsetzen der Arbeit brauchte, alles viel zu hoch, die Kontaktpunkte zu stramm, nicht vorhanden und was es noch so alles Schönes gibt. Der Patient ärgert sich über den zu hohen Eigenanteil, mit Recht, denn er hat nur Murks im Mund und die Zahnfarbe spielt bei all dem Ärger schon fast keine Rolle mehr.

Wenn man so eine Art TÜV für die Zahnarztpraxis einführen wollte, würde das ganz sicher auf den entschiedenen Widerstand der Zahnärzte stoßen, denn das würde sie mitten in den Nerv treffen.

Dazu wäre zu empfehlen, die Passgenauigkeit der eingegliederten Kronen zu überprüfen, das geht fix, ist für den Patienten nicht belastend, gleichwohl aber von durchschlagender Beweiskraft.
Wenn man mit der Häkchensonde an einer beliebigen Stelle in der Zirkumferenz einer kürzlich eingegliederten Krone unter den Kronenrand gelangt, sodass sich die Häkchensonde dort einhängt, entspricht sie nicht zahnärztlich zahntechnischen Erfordernissen und muss erneuert werden.
Eine solche Überprüfung würde zumindest einmal klarstellen, dass der technische Fortschritt die Zahnarztpraxis übergangen hat und exaktes Arbeiten anderen überlassen bleibt!

Hinzu kommt, dass in letzter Zeit die Zahntechniker, auch in Deutschland, immer häufiger von den Zahnärzten erpresst werden. Bis zu 20% Honorarrückfluß, natürlich unter dem Tisch und damit steuerfrei werden verlangt, damit eine Zusammenarbeit erfolgen kann. In Frankreich gibt es kaum noch große zahntechnische Labore, dass hängt eben nicht nur mit einer unterschiedlichen Gesetzgebung zusammen. Die Zahntechniker sind erpressbar geworden, weil im außereuropäischen Ausland billiger gearbeitet wird.
Die Krankenkassen verteilen hierzu sogar Handzettel an ihre Patienten, damit diese ihren Behandler auffordern die prothetischen Arbeiten im Ausland anfertigen zu lassen. In Frankreich bspw. werden zahntechnische Arbeiten im ganzen Land gesammelt, gelangen nach Paris und von dort nach Nordafrika, Marokko Algerien u.a. um dann auf dem selben Wege zurück und damit in die Münder der Patienten zu gelangen. Welchem Verteilersystem man sich anschließt, hängt von der internen Rückerstattung ab.

Hier sind mittlerweile auch deutlich mafiöse Strukturen zu erkennen.

Der Patient ist aber beileibe nicht nur das Opfer, er ist auch Täter und er wird reichlich für das belohnt, was er anderen nicht zubilligt: Ein auskömmliches Honorar und damit die Möglichkeit sich seinen Zahnproblemen zuzuwenden.
Geiz ist geil als Leitmotiv ist ebenso heroisch wie der Entschluß doof bleiben zu wollen, obgleich selbst dieser Entschluß ein Minimum an Intelligenz voraussetzt.

Ich werde mich in unregelmäßigen Zeitabständen zum Thema Zahnunheilkunde wieder zu Wort melden.

14.04.2013

 
Zur Zeit stehen die Ärzte mal wieder massiv in der Kritik. Es wird von mafiösen Strukturen gesprochen und die Verantwortung für zweifelsfrei desaströse Zustände im Gesundheitswesen wird nach bewährtem Blaupausenschema, den Ärzten in die Schuhe geschoben.

Bis vor wenigen Jahren galt die „entente cordiale“ unter den Journalisten, gemeinsam mit der Politik und dem Bundesgesundheitsministerium die Ärzteschaft kollektiv zu diffamieren. Besonders hochwohllöblich taten sich Stern und Spiegel hervor, die keine Gelegenheit ausließen, sich auf Kosten der Reputation eines ansonsten anerkannten und ehrenwerten Berufsstandes zu profilieren.

Man koalierte mit Ungebildeten und Bildungsunwilligen um Auflagen zu steigern und verstand sich als Erfüllungsgehilfe einer völlig verfehlten Gesundheitspolitik.
Zum allergrößten Teil waren die Journalisten selbst ungebildet, bildungsunwillig und die klügeren nicht fähig zu erkennen, dass sie sich von der Politik vereinnahmen ließen.
Wehe, es wagte ein Vertreter der Ärzteschaft sich gegen die mafiöse Verquickung von Journaille und Politik zu wenden. Wer sich nicht abschrecken ließ, bekam einen über den Bregen gezogen. Dies führte zwangsläufig dazu, dass sich die Ärzteschaft, dem politischen Diktat beugte und letztlich keine eigene Meinung mehr äußerte.
Man sollte sie alle vor Gericht stellen, schließlich wußten sie ja, welch infames Unwesen sie unterstützten.
Einer Fleischerei-Fachverkäuferin wird nicht unterstellt, dass sie bewusst Klopse mit Pferdefleisch verkauft.

Mit großem Erstaunen muß man feststellen, dass derzeit (noch) Journalisten, ob in der Presse oder sogar im Fernsehen sich dem Thema Gesundheitswesen nun weitaus dezidierter zuwenden und mitunter sogar bereit sind, politische Fehlentwicklungen schemenhaft darzustellen. Ich hoffe nur, dass diese Entwicklung genügend Stoßkraft entwickelt, endlich Änderungen einzuläuten.

Stellen Sie sich vor, es gäbe eine Autoeparaturkostenrundumversicherung für einen festen Monatsbeitrag und an Ihrem Fahrzeug müßten die Bremsbeläge erneuert werden. Würden Sie sich dann wundern, wenn Ihnen der Werkstattmeister erklärt, dass man gleich die gesamte Bremsanlage ausgetauscht hat, nebst Lenkung, weil die schon ein wenig Spiel aufwies, sowie all jene Dinge, die der Werkstattphilosophie nicht in den Kram passen?
Womöglich käme Ihnen in den Sinn, dass ihre Versicherungsprämie bald angepasst werden wird!

Genau das passiert aber derzeit in den Krankenhäusern, denn dort wird nach erbrachten Leistungen abgerechnet. Steigerungsraten von bis zu 80% bei Standardoperationen sind die Regel. Ob es sich dabei um Kaiserschnitte, Rücken-, Knie- Hüft- oder sogar kaschierte Schönheitsop's handelt, ist ja völlig gleichgültig, die Aufzählung derartiger Einzelfallbeispiele erhellt jedoch schlaglichtartig, dass ein todkrankes System, weiterhin aus politischer Raison, lediglich symptomatisch therapiert werden darf!!!

Bei gleichzeitigem Überangebot an Krankenhäusern und Klinikbetten, wird der Missbrauch zum Prinzip, damit nicht genug, es werden sogar Prämien ausgelobt für Vieloperierer.

Wer diesen Schwachsinn versteht, ihn verteidigt und ihn für vorbildlich hält, ist entweder debil oder Politiker.

Der Wasserkopf der Klinikverwaltungen hat derart monströse Ausmaße angenommen, dass die Frage erlaubt sein muss, wer von wem besser lebt, die Ärzte von ihren Opfern oder der Verwaltungsapparat von den Ärzten!?
Die ca. dreihundert Krankenkassen in Deutschland sind ein grandioser Missstand, der ebenfalls von der Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert wird. Wobei noch zu bemerken wäre, dass Besserverdienende und staatlich Priviligierte sich an diesem System nicht beteiligen!!!

Dass das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung bei diesen Verhältnissen zu Grabe getragen wird, muss niemanden wundern, im Gegenteil die Anzeichen für eine Mehrklassenmedizin sind unübersehbar! Wir erleben ja schon heute, dass bei steigenden Beiträgen, immer mehr Leistungen ausgegrenzt werden, dies bei gleichzeitig steigender Eigenbeteiligung.


Wer glaubt, ich wolle der Ärzteschaft einen Persilschein ausstellen, der irrt gewaltig, denn als langjähriger Gutachter für verschiedene Krankenkassen, weiß ich, dass sehr viel Murks abgeliefert wird, ein System jedoch, welches dazu angetan ist, die zu belohnen, die auf der Klaviatur der Gewinnmaximierung am vituosesten spielen, ist pervers!!!!

Eingangs meines Blogs habe ich darüber berichtet, wie sich die Zahnärzteschaft Mitte der siebziger Jahre, mit Macht in das Prinzip der Sachleistungsvergütung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Prothetik drängte. Dabei spielt es keine Rolle, ob man diese Einbindung in das Sachleistungsprinzip hätte verhindern können oder ob es politisch gewollt und damit unausweichlich war, aber dieses Beispiel zeigt anschaulich, wie bereits damals die Totenglocken unüberhörbar läuteten, denn jedem halbwegs klar denkendem Kollegen und Politiker musste klar sein, dass derartige Wohltaten auf Dauer nicht finanzierbar sind! Die Folgen habe ich ja bereits geschildert.

Nun fragen sie doch mal die Zahnärzte, ob sie die Einbindung der zahnärztlichen Implantologie in das Sachleistungsprinzip befürworten würden, immerhin bezahlen die Krankenkassen ja auch die orthopädische Implantologie also neue Hüfte, Knie, Schulter etc.

Das würde nicht nur zu einem Riesenaufschrei führen, man würde sich mit Zähnen und Klauen dagegen wehren. Der Staat würde ihnen eine der wenigen noch lukrativen Einnahmequellen nehmen und sie müssten auch auf diesem Gebiet, für staatlich verordnete Preise arbeiten.
Sollte es so kommen, hätten wohl die wenigsten Probleme damit, durchaus erhaltungswürdige Zähne gegen Implantate zu tauschen. um über die Masse ihr Auskommen zu sichern.

Wenn Erfolg die Summe der vielen kleinen Fehler ist, die man nicht macht, ist die Gesundheitspolitik ein Paradebeispiel dafür, wie man, unabhängig von der politischen Couleur, jahrzehntelang, völlig ungestraft, schlimmste Fehler und Missstände, in Erfolge umdeutet!!!!

Ich werde mich demnächst näher der zahnärztlichen Implantologie zuwenden, denn dieser Bereich hat es verdient, einmal genauer unter die Lupe genommen zu werden.
Die anspruchsbetonte Aussage, es handele sich hierbei sozusagen um die „dritte Dentition“, also nach dem Wechsel vom Milchgebiss zum permanenten Gebiss, nun hin zu den Zähnen aus der Schublade des Zahnärztes bedarf dringend der Relativierung.
Früher sprach man vom „AOK-Schlappen“, damit waren die „dritten Zähne“ (Totalprothesen im Ober-und Unterkiefer) gemeint, nicht die dritte Dentition. Ausdrücken wollte man damit, dass AOK-Patienten schlechter angesehen waren, als Patienten anderer KV'en deren Honorarsätze deutlich besser waren.
Die Präselektierung der Patienten nach Stand, Einkommen, Bildung und Vergütungshöhe der jeweiligen Kostenträger, hat also Tradition und richtet sich ganz offensichtlich nicht primär nach der medizinischen Indikation, sondern bestimmt eben leider auch die Qualität der Versorgung.
Darüber bald mehr.



Insgesamt dürfte ich etwa 300 Implantate gesetzt haben. Man könnte meinen, dass sei nicht allzu viel, angesichts so vieler Berufsjahre.

Ist es auch nicht. Allerdings gab es auch langjährige Pausen, um meine Praxis nicht durch Abwanderung zu ruinieren. Daher dürfte die Zahl der nicht gesetzten Implantate, die der eingegliederten übersteigen und darauf bin ich wirklich stolz!
Nach einem schweren Sturz bei einer Radtouristikveranstaltung hatte ich in der Oberkieferfront drei Zähne verloren. Die an einer Uniklinik eingesetzten Implantate konnte ich bereits wenige Monate nach Eingliederung morgens vor dem Spiegel ohne Inanspruchnahme von Hilfsmitteln digital entfernen. (Mit weiterem, nicht unerheblichen Knochenverlust durch die implantologischen Massnahmen) Die endgültige Versorgung erfolgte dann konventionell mit einer Brücke von Eckzahn zu Eckzahn, welche sich auch heute noch in Situ befindet.

Derart krasse Misserfolge sind mir erspart geblieben. Ich hatte wegen meiner chirurgisch-implantologischen Tätigkeit auch keinen einzigen Schadenersatzprozess noch sonstige Honorarrückforderungen, dennoch bin ich mir einigermaßen sicher, dass die von mir gesetzten Implantate allenfalls eine Verweildauer von fünf bis max. zehn Jahren aufwiesen.
Derzeit sind mir nur drei Implantate bekannt, die ich zwischen 1975-1980 gesetzt habe und heute noch im Munde der Patienten ihren Dienst tun.

Statistiken über eine mittlere Verweildauer von Implantaten sind schwer zu erhalten und oft wegen ihrer Herkunft wenig vertrauenswürdig.

Gab es bis Anfang der 80iger Jahre nur eine Handvoll seriöser Anbieter auf dem Gebiet der Implantologie, durchaus auch mit vertretbaren Unterschieden bezüglich ihres Aufbaus und der Einheilung, so muss man derzeit ein regelrecht inflationäres Anwachsen von Anbietern, Materialien Methoden und Formen beklagen.
Durch den immer stärker werdenden Konkurrenzdruck innerhalb der Hersteller, ist zwar das Implantat für den Behandler günstiger geworden, nicht aber für den Patienten, welchem überdies eine seriöse Beratung angesichts der ausufernden Modellflut gar nicht mehr zukommen kann.
Im übrigen entscheidet der Behandler was genommen wird, nicht der Patient, denn ich kenne keinen Zahnarzt, welcher zig Implantatsysteme in seiner Schublade hätte.

Hier ist also wieder einmal bedingungsloses Vertrauen gefordert und gerade das kann nicht ansatzweise eingefordert werden. Bewusstes vorsätzliches Verschweigen grundsätzlicher Risiken bezüglich der Einheilung, Sicherheit und Verweildauer, aber auch aktives Lügen als verkaufsfördernde Maßnahme ebenso hochglanzpoliert wie die Prospekte der Hersteller.

Zwei Beispiele mögen als pars pro toto hinreichen, wie rudimentär Aufklärung bezüglich der Vor- und Nachteile von implantatgetragenem Zahnersatz vermittelt wird.
Am ehesten erfährt man, dass Implantate schon deswegen kein vollwertiger „Zahnersatz“ sind, weil die Einheilung ossär erfolgt, d.h. es entsteht eine direkte knöcherne Einheilung und Verbindung mit dem Kieferknochen. Der menschliche Zahn indes, ist nicht starr mit dem Knochen verbunden sondern mittels Faserapparat elastisch in die Umgebungsstrukturen integriert. Er hat damit völlig andere statische und dynamische Verhaltensweisen als ein Zahnimplantat.
Völlig unbestritten ist, dass jeglicher Zahnverlust auch mit Knochenverlust einhergeht. Dieser Knochenverlust ist bei Zahnverlust auf Grund einer parodontalen Erkrankung am größten.
Das Implantat muss also, (sofern nicht Knochendefekte aufgefüllt werden) nicht nur den Knochenverlust ausgleichen, sondern auch mit einer weniger hochwertigen Verbindung zwischen Implantatoberfläche und den umgebenden Knochenstrukturen, vorlieb nehmen
Dieser gedanklich simple Ansatz wird aber auch in der Wissenschaft so weit mir bekannt, kaum verfolgt.
Tatsache ist aber, dass der natürliche Zahn einen Drehpunkt besitzt, um den herum die wesentlichen Zahnbewegungen erfolgen. Er liegt bei etwa einem Drittel der Wurzellänge im apikalen Bereich. Der Knochenabbau nach Zahnverlust, muss durch eine deutliche Verlängerung des Kraftarmes bei implantatgetragenem Zahnersatz ausgeglichen werden. Neben der Verlagerung des Drehpunktes weiter nach apikal, wirkt sich auch die starre (osseointegrierte) Verbindung zwischen Implantat und Knochen nachteilig für die Verweildauer im Mund aus, selbst wenn der Knochen für höhere Belastungen grundsätzlich geeignet wäre.
Dass die übrigen Faktoren, die zuvor für den Zahnverlust verantwortlich waren, in der Regel weiter fortbestehen, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Ein weiterer gravierender Nachteil implantatgetragenen Zahnersatzes resultiert aus dem bereits erwähnten erheblichen Knochenabbau, der als Folge des Zahnverlustes entsteht.

Dieser Knochenabbau imponiert durch einen besonders hohen Verlust an der Backenseite, zu etwa zwei Drittel, und nur etwa zu einem Drittel von der Mundhöhle aus. Der Höhenverlust ist je nach Ursache unterschiedlich, bei parodontalen Erkrankungen aber weitaus größer als nach Extraktionen infolge kariöser Zerstörungen.
Dieser „Knochenschwund“ bewirkt, dass Implantate nicht an der Stelle stehen können, wie ihre natürlichen Vorgänger, denn die Höhe des Alveolarfortsatzes ist nicht nur deutlich reduziert, sie hat sich auch erheblich nach oral (zur Mundhöhle) hin verschoben.
Diese sehr ernst zu nehmenden anatomischen Veränderungen werden großzügig missachtet, denn sonst hätte man fast kein Indikationsgebiet mehr für Implantate ohne höchst zweifelhaftem und äußerst aufwändigem Knochenaufbau.
Wenn also die natürlichen Zähne viel weiter „backenwärts“ standen, und Implantate sich ausschließlich an einem ausreichenden Knochenangebot zu orientieren haben, nicht aber an der ursprünglichen Position des natürlichen Zahnes, kommt es zu einer signifikanten Einengung des Zungenraumes durch den implantatgetragenen Zahnersatz mit erheblichen Einschränkungen, nicht nur des oralen Komforts, sondern auch häufig zu kaum beherrschbaren phonetischen Beeinträchtigungen, Störungen der interokklusalen Relation mit manifester Kreuzbissbeziehung, orofacialen Störungen und craniomandibulärer Dysfunktion, die auf Grund der Qualifikation des Behandlers nicht auftreten dürfen und auch vom lieben Gott nicht gewollt sind!

Wenn allein die Position eines Implantates überwiegend an kaum beeinflussbare anatomische Strukturen gebunden ist, mag einem schon klar werden, dass zwischen Hochglanzprospekt und Realität gravierende Differenzen bestehen, nach dem Motto: dicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen.

Nun wäre ja die Implantologie nicht die Paradedisziplin ambitionierter Kollegen, wenn es da nicht noch die prothetischen Suprakonstruktionen gäbe, die weil sie auf einem schlechten Fundament stehen, gleich drei mal so teuer sind und so gar nicht parodontalhygienischen Standards entsprechen, von den teilweise unausweichlichen, aber verschwiegenen statischen Nachteilen einmal abgesehen.

Neben der erfreulichen Zunahme der praktizierenden Zahnärzte mit ihren sehenswerten Web-Auftritten, den tollen Zusatzbezeichnungen auf den Praxisschildern bis hin zur Industrienorm-Klassifizierung, vermisse ich bis heute jene Marktschreier, die sich um alte Menschen kümmern, dies auf ihrem Praxisschild neben dem Doppeldoktor, dem Oralchirurgen und Implantologen auch kund tun und in ihrem Dentidrom willkommen heißen.

Geriatrische Zahnheilkunde, könnte bei immer mehr und immer älter werdenden Menschen sehr segensreich sein, denn diese Personengruppe wird leider immer noch aus Unkenntnis und Überheblichkeit mehr als stiefmütterlich behandelt. Man mag sich fragen, warum das so ist, zumal es sich hierbei um ein Klientel handelt, welches finanziell durchaus attraktiv ist.

Darüber kann man noch mal sprechen.